Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma TK Werkzeugmaschinenhandel, Neutharder Str. 24, 76646
Bruchsal-Büchenau
Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB. Einkaufsbedingungen des Käufers
haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung.
Erfüllungsort ist Bruchsal und Gerichtsstand auch für zukünftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sowie für Klagen im Wechsel- und Urkundsprozess ist Bruchsal.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind
für den Käufer unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher, elektronischer oder
telegrafischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als von uns angenommen. Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Im übrigen sind mündliche
Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen nur dann verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Garantien über den Kaufgegenstand.
Unsere Erläuterungen, Anleitungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben etc., die wir
im Zusammenhang oder anlässlich des Liefergeschäftes abgeben, insbesondere auch über
die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, seine Einsatzfähigkeit, seinen Transport, seine
Wartung und Aufstellung sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich und
von den Zeichnungsberechtigten unserer Firma bestätigt werden. In jedem Fall handelt es
sich bei diesen Angaben nicht um Garantien, sondern um reine Beschaffenheitsangaben.
Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn wir nicht eine
schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben haben. Bei nicht rechtzeitiger
Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer, sowie der nicht rechtzeitigen
Erbringung aller Vorleistungen des Käufers, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Die Versendung und Anlieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Absendung ab
jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann auf den Käufer über, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde. Höhere Gewalt, Zerstörung oder Beschädigung des
Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Ein Rücktrittsrecht und
Schadenersatzansprüche bestehen nur dann, wenn wir die Lieferverzögerung grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass unser Anspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu
verlangen und von dem Vertrage zurücktreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb des
gesetzten Frist geleistet wird.
Eigentumsvorbehalt:
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem
Kaufvertrag entstandener Verbindlichkeiten unser Eigentum. Werden Maschinen, Zubehör,
etc. durch Fundamentierung oder dergleichen mit Grund und Boden, Gebäudeteilen oder auf
sonstige Weise mit anderen Gegenständen verbunden, so gilt als vereinbart, dass diese
Verbindung nur vorübergehend erfolgt und erst dann eine dauernde werden kann, wenn der
Käufer nach Erfüllung seiner Verpflichtungen das Eigentum erlangt hat. Der Käufer ist bis
zur vollen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle
Gefahren zu versichern. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen. Auf
Verlangen ist uns jederzeit eine Besichtigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände zu gestatten. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand
nicht weiterveräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden. In jedem Fall
gelten alle Ansprüche aus einer im ordentlichen Geschäftsgang erfolgten
Weiterveräußerung als sicherheitshalber an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt, wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer ist in jedem Falle
verpflichtet, uns Namen und Anschrift seines Kunden mitzuteilen. Wir verpflichten uns
dagegen, die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche freizugeben, soweit der Wert dieser
Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.
Der gesamte Kaufpreis einschließlich MwSt. ist vor Abholung der Ware durch
bankbestätigten Scheck fällig. Jede andere Zahlungsweise muss bei Kaufvertragsabschluss
vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sein. Erfolgt die Abholung der Ware nicht
innerhalb einer angemessenen Frist, die 30 Tage nicht überschreiten darf, so ist der
Kaufpreis einschließlich MwSt. spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Wir
behalten uns vor, für später eingehende Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für die auf unserem Lager
verbleibende Ware kann ab diesem Zeitpunkt Miete berechnet werden. Bei Bezahlung durch
Wechsel tritt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt, im Falle des Wiederverkaufs der
erweiterte Eigentumsvorbehalt, in Kraft.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverbindlichkeiten oder den sich aus dem
Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach oder wird über sein Vermögen
das gerichtliche Vergleichsverfahren oder in Insolvenz eröffnet, so wird die gesamte
Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Unser Recht, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Jedwede Beanstandungen müssen innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich
angebracht werden.
Gebrauchte Maschinen oder Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem
sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung. Sie gelten bereits mit
beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung als abgenommen und genehmigt. Diese
Einschränkung gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder mit Garantie
für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen
Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen
Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit
handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleibt, kann dies
nicht beanstandet werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir uneingeschränkt für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für
Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.
Haben wir fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt, so ist unserer Haftung der Höhe
nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist uns gegenüber ausgeschlossen, ebenso die
Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes, soweit die Ansprüche nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass
einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Bruchsal, Stand Januar 2025
©TK Werkzeugmaschinenhandel. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.